Häufig gestellte Fragen

Was muss ich machen, wenn mein/e Auszubildende/r krank ist?

Wenn er/sie sich noch nicht in der Schule krank gemeldet hat, rufen Sie bitte im Sekretariat an.

Wir benötigen dann nur eine Kopie des Krankenscheines.

Was passiert, wenn an einem Tag Unterrichtsausfall ist?

Haben die Auszubildenden weniger als 5 Stunden Unterricht werden sie aufgefordert Sie als Ausbilder zu informieren. Sie entscheiden dann, ob Ihr/e Auszubildende/r noch im Betrieb arbeiten muss.

In den meisten Fällen erhalten die Auszubildenden aber auch mehr als die üblichen Hausaufgaben, die sie zu Hause erfüllen müssen.

Kann ich mein Kind bzw. meine/n Auszubildenden vom Unterricht befreien?

Nein, viele der SchülerInnen erfüllen mit dem Besuch unserer Schule Ihre Berufsschulpflicht und sind verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. (siehe Berufsschulgesetz

Die Auszubildenden, die wie bei uns am Blockunterricht teilnahmen, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen dem Unterricht fernbleiben. (siehe Berufsschulgesetz 

In jedem Fall ist durch die/den Auszubildende/n ein Antrag über den Klassenleiter zu stellen, der entsprechend belegt und begründet sein muss.

Stehen Internate zur Verfügung, die man für die Beschulungswochen reservieren kann?

An den Schulstandorten gibt es leider keine Internate.

Wie melde ich mein Kind bzw. Auszubildenden an?

Wollen Sie Ihre/n Auszubildende/n anmelden, können Sie das formlos per E-Mail machen und einen Ausbildungsvertrag anfügen. Die Kammern verfügen aber auch über Formulare zur Anmeldung in der beruflichen Schule. Gerne können Sie auch diese verwenden.
In jedem Fall muss Ihr/e Ausbildende/r das von uns auf der Homepage hinterlegte Stammblatt ausfüllen, welches Sie dann bitte auch im Anhang anfügen.

Wollen Sie Ihr Kind anmelden bedarf es einer schriftlichen Bewerbung (gerne auch als E-Mail). Fügen Sie bitte einen Lebenslauf, 2 Passbilder und das letzte Zeugnis sowie das von uns auf der Homepage hinterlegte und von Ihnen ausgefüllte Stammblatt im Anhang hinzu.