Häufig gestellte Fragen

Was muss ich machen, mein/e Auszubildende/r krank ist?

Wenn er/sie sich noch nicht in der Schule krank gemeldet hat, rufen Sie bitte im Sekretariat an.

Wir benötigen dann nur eine Kopie des Krankenscheines.

Was passiert, wenn an einem Tag Unterrichtsausfall ist?

Haben die Auszubildenden weniger als 5 Stunden Unterricht werden sie aufgefordert Sie als Ausbilder zu informieren. sie entscheiden dann, ob Ihr/e Auszubildende/r noch im Betrieb arbeiten muss.

In den meisten Fällen erhalten die Auszubildenden aber auch mehr als die üblichen Hausaufgaben, die sie zu Hause erfüllen müssen.

Kann ich mein Kind bzw. meine/n Auszubildenden vom Unterricht befreien?

Viele der SchülerInnen erfüllen mit dem Besuch unserer Schule Ihre Berufsschulpflicht und sind somit verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine stundenweise Freistellung gewährt werden.

Die Auszubildenden, die wie bei uns am Blockunterricht teilnehmen, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen dem Unterricht fernbleiben. (siehe BSVO M-V § 15)

In jedem Fall ist durch die/den SchülerIn oder Auszubildende/n ein Antrag über den Klassenleiter zu stellen, der entsprechend belegt und begründet sein muss.

Stehen Internate zur Verfügung, die man für die Beschulungswochen reservieren kann?

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hält für unsere Auszubildenden und Schüler/-innen Internatsplätze am Standort Ludwigslust vor:

Volkssolidarität Schwerin-Westmecklenburg e. V.

Bürgermeister-Brandenburg-Str. 20

19288 Ludwigslust

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst 42 – Bildung, kreisliche Schulen und Sport LUP. E-Mail: FD42@kreis-lup.de oder birko.hopp@kreis-lup.de, Tel. 03871 7224212.

Wie kann ich meine Ausbildungszeit verkürzen?

Dafür sind sehr gute Leistungen eine Voraussetzung.
Eine weitere ist, dass Ihr Ausbildungsbetrieb dem auch zustimmt.
Ihr Antrag auf Verkürzung Ihrer Ausbildungszeit muss dann rechtzeitig bei der zuständigen Kammer einegehen.